Allgemeine Geschäftsbedingungen
b & w GmbH
PULVERBESCHICHTUNG
Eisenstraße 6 07318 Saalfeld
Tel.: 03671/53 91-0
Fax: 03671/53 91-29


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung: Diese AGB gelten für alle vertraglichen Beziehungen mit unseren Kunden. Abweichungen von ihnen bedürfen der Schriftform.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber widersprechen wir hiermit ausdrücklich.


2. Angebote und Preise: Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angebote verstehen sich ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer. Ändern
sich nach erteiltem Auftrag die Kostenfaktoren unvorhersehbar, dann sind wir bei Kaufleuten sofort, bei Nichtkaufleuten bei Lieferung später als
4 Monate nach Auftragserteilung berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Teillieferungen mit getrennter Berechnung sind unzulässig.
Wurde aufgrund eines Zeitabschlusses (z. B. Jahresauftrag) oder einer uns genannten Menge ein Mengennachlaß vereinbart und beendet der
Auftraggeber die Zusammenarbeit ohne unsere Zustimmung vorzeitig oder übergibt uns die genannte Menge nicht zur Bearbeitung, dann sind
wir zur Nachberechnung des gewährten Preisnachlasses berechtigt. Wir sind berechtigt, uns erteilte Aufträge bei Dritten ausführen zu lassen.


3. Zahlung: Zahlung ist, wenn nicht anderes vereinbart, binnen 30 Tagen (Zahlungsziel) nach Rechnungsdatum in bar oder spesenfreiem
Scheck zu leisten. Wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Zahlung mit der Begleichung von anderen Forderungen nicht in Verzug ist, wird
Skonto mit 2 % bei Zahlung von 10 Tagen nach Rechnungsdatum oder bis zu dem auf der Rechnung genannten Termin gewährt. Wenn der
Auftraggeber das Zahlungsziel überschreitet, werden sofort alle Rechnungen zur Zahlung fällig, für Mahngebühren und Zinsen werden ab Rechnungsdatum
1 % je angefangenen Kalendermonat berechnet, d. h. einschließlich des Monats der Rechnungsstellung und des Monats in dem die
Zahlung erfolgt. Zahlungseingänge verbuchen wir der Reihe nach mit unseren Rechnungen. Hinweise wonach eine Zahlung für eine bestimmte
Rechnung geleistet wird, sind für uns unverbindlich. Mit Gegenansprüchen, die von uns nicht anerkannt sind, kann der Auftraggeber nicht aufrechnen,
es sei denn, daß über die Gegenforderung rechtskräftig zu Gunsten des Auftraggebers entschieden worden ist. Dem Auftraggeber
steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht.


4. Verpackungen: Die Verpackung ist für den Transport mit geschlossenen Fahrzeugen ausreichend, wobei wir in der Regel das uns bei
der Anlieferung, vor allem bei sperrigen Gütern, übergebene Verpackungsmaterial wiederverwenden; sie ist nicht geeignet für den Transport auf
offenen Fahrzeugen oder für die Lagerung im Freien. Aufgrund eines uns speziell zu erteilenden Auftrages werden wir Material, das auf offenen
Fahrzeugen oder durch Spedition transportiert wird, gegen Berechnung entsprechend verpacken. Wir übernehmen keine Gewähr für sperrige
Teile z. B. Kantteile, die uns ohne geeignete Transportgestelle übergeben werden. Die Transportgestelle müssen zum Umsetzen mit Kran und
Gabelstapler geeignet sein und uns für den innerbetrieblichen Transport und den Versand zur Verfügung stehen. Für Schäden, die durch die
Einwirkung von Verpackungsmaterial oder Schutzfolien auf die von uns bearbeiteten Oberflächen entstehen, übernehmen wir keine Gewährleistung.


5. Versand: Im Rahmen unserer Transportkapazität können wir das von uns bearbeitete Material ausliefern. Versand- oder Transportkosten
für spezielle Lieferungen durch uns oder durch Dritte, werden nach Aufwand berechnet. Wenn vereinbart war, daß wir das Material kostenlos
transportieren und der Auftraggeber das Material transportiert oder transportieren läßt, werden von uns keine Transportkosten erstattet. Das
Risiko für Transporte, die wir oder Dritte ausführen, liegt in jedem Fall beim Auftraggeber. Für Transporte werden wir von Fall zu Fall nach
schriftlich erteiltem Auftrag und zu Lasten des Auftraggebers, eine Transportversicherung abschließen.


6. Gewährleistung: Wir garantieren eine einwandfreie Bearbeitung der uns übergebenen Materialien im Rahmen der uns zur Verfügung
stehenden technischen Möglichkeiten und der bei der Auftragsannahme zugesicherten Garantien. Ist eine von uns gelieferte Ware oder Leistung
mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Leistungen, haben wir das Recht zur Nachbesserung. Wir werden innerhalb einer angemessenen Frist
den vertragsgerechten Zustand herstellen. Wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, beschränkt sich unsere Haftung auf unseren Rechnungsbetrag
für die von uns gelieferte Ware oder Leistung. Unmittelbaren Schaden an der von uns gelieferten Ware erstatten wir, soweit eine
Versicherung eingetreten ist, bis zur Höhe der Versicherungssumme, in allen anderen Fällen bis zur Höhe der Auftragssumme. Nichtkaufleuten
haften wir darüber hinaus für grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche, insbesondere von Schadenersatz und Ersatz auf Folgeschäden,
sind ausgeschlossen. Voraussetzung für unsere Gewährleistung ist ferner, daß die von uns bearbeiteten Gegenstände vom Besteller fachlich
einwandfrei bearbeitet und behandelt sind und pfleglich gereinigt werden, was er im Zweifelsfall zu beweisen hat. Die Gewährleistungspflicht
beträgt 6 Monate nach Gefahrenübergang. Für geringfügige Farbabweichungen von vorliegenden Mustern übernehmen wir keine Gewähr; dies
gilt auch, wenn die von uns gelieferten Gegenstände untereinander geringe Farbabweichungen aufweisen. Für Farbabweichungen und andere
bei der Lieferung erkennbare Fehler sind Gewährleistungsansprüche wegen verdeckter Mängel ausgeschlossen. Mit der Weiterverarbeitung,
Reparaturen und sonstigen Eingriffen entfällt jede Gewährleistung für Mängel, die bei der Lieferung des uns gelieferten Materials erkennbar sind.
Wir haften nicht für bei uns lagerndes Material; es ist z. B. nicht gegen Diebstahl, Feuer und andere wertmindernde Ereignisse versichert.


7. Mängelrügen: Der Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferten oder bearbeiteten Gegenstände unverzüglich zu untersuchen. Erkennbare
Mängel sind spätestens bis 10 Tage nach Warenannahme, nichterkennbare Mängel sind sofort bei Erkennbarkeit schriftlich zu rügen.
Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn der Besteller es versäumt
hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z. B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme, Fehlmengenbescheinigung). Kosten, die uns durch
unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.


8. Rücktritt: Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu fordern, wenn a) der Auftraggeber seine Verpflichtungen
aus diesem oder einem vorausgegangenen Auftrag trotz Mahnung nicht oder nur teilweise erfüllt hat b) Tatsachen bekannt werden, die Zweifel
an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers begründen, oder wenn sich die Vermögenslage des Auftraggebers nach Vertragsabschluß verschlechtert.
Unser Rücktritt begründet für den Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen uns. Wenn uns nach Übergabe von Material der Bearbeitungsauftrag
entzogen oder nicht erteilt wird, sind wir berechtigt, unseren Aufwand z. B. für Disposition, Lagern, Laden, Materialerfassung,
Transport u. a. in Rechnung zu stellen.


9. Rechtsbeziehungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für diese Vertragsbedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Anwendung der internationalen Kaufrechte ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
sind die für den Sitz unserer Gesellschaft zuständigen Gerichte. Sollte von dem Vorstehenden etwas unwirksam oder nichtig
sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Ausführungen nicht.

 

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